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Von 1925 bis 1933 traten jüdische und deutsche Minderheitenpolitiker im Europäischen Nationalitätenkongress (ENK) zusammen, um mit Angehörigen weiterer nationaler Gruppen für die Einhaltung von Minderheitenrechten und den Ausbau des 1919/1920 von den alliierten und assoziierten Mächten zum Schutz der Minoritäten etablierten Systems einzutreten. Dieses erstaunliche deutsch-jüdische Bündnis geriet nach dem Zweiten Weltkrieg in Vergessenheit, ja erschien angesichts der maßgeblich von Deutschen ins Werk gesetzten Vernichtung des europäischen Judentums geradezu „irrelevant geworden“ zu sein.[1]
Gleichwohl lohnt sich die Vergegenwärtigung der gemeinsamen Anstrengungen. Denn die vordiplomatischen Initiativen des ENK geben einen Einblick in spannungsreiche völkerrechtliche und politische Konstellationen der Zwischenkriegszeit: Diverse übernationale Vereinigungen versuchten, Einfluss auf europäische Diskussionen über Recht und internationale Beziehungen zu nehmen. So widmeten sich etwa die International Law Association (gegründet 1873), die Interparlamentarische Union (1889) und die Union der Völkerbundligen (1919) seit den 1920er Jahren regelmäßig Fragen der Minderheitenrechte und traten diesbezüglich mit Denkschriften an den Völkerbund heran. Diese Organisationen, wie auch der ENK selbst, standen zugleich für den Versuch, die Demokratisierung der Diplomatie voranzutreiben. Den geheimen Verhandlungen altehrwürdiger Staatsmänner wurde ein Modell der offenen Konsultation gewählter Repräsentanten entgegengesetzt. Schließlich bildete die Kooperation der verschiedenen Nationalitäten im ENK (zumindest zeitweilig) ein Gegengewicht zum Klima des aggressiven Nationalismus im Anschluss an den Ersten Weltkrieg und die Ergebnisse der Pariser Friedensverträge. Von Beginn an setzte sich der Kongress programmatisch für die „Verständigung der Völker und damit für den Frieden Europas“ ein,[2] wie es 1925 in seiner ersten Resolution hieß. Deshalb verpflichteten sich die teilnehmenden Gruppen auch ausdrücklich, von jeglichen Forderungen nach Grenzrevisionen abzusehen.
Die deutsch-jüdische Zusammenarbeit im ENK beschränkte sich auf einen eher überschaubaren Kreis von Personen. Die größtenteils aus dem östlichen Europa stammenden jüdischen Delegierten verfochten das „zionistisch geprägte Verständnis der Juden als einer Nation“.[3] Dieser Standpunkt stieß bei den mehrheitlich assimilierten Juden Deutschlands, Englands, Frankreichs oder auch Ungarns auf Ablehnung. Sie verstanden das Judentum stattdessen als Religionsgemeinschaft und erstrebten in ihren Ländern die weitgehende Akkulturation an die Mehrheitsgesellschaft. Im Lager der deutschen Minderheiten waren es wiederum insbesondere liberal-demokratisch eingestellte Vertreter aus dem Baltikum, die den deutsch-jüdischen Arbeitszusammenhang prägten. Sie befürworteten die Integration in ihren jeweiligen Staat, plädierten für die vorbehaltlose Einbringung in die politischen Institutionen und lehnten jeden Irredentismus streng ab. Vor allem seit dem Beginn der 1930er Jahre erfuhr ihre Stellung innerhalb der deutschen Minoritäten jedoch eine Schwächung zugunsten konservativerer, ja mitunter nationalsozialistischer Kräfte.
Die kooperative Episode, die im Zentrum dieses Beitrages steht, spielte sich also genau besehen zwischen Minderheitenfraktionen innerhalb der jüdischen bzw. deutschen Minderheitengruppen ab. Bevor die Aktivitäten des Europäischen Nationalitätenkongresses genauer dargestellt werden, erfolgt ein kurzer Überblick zu den historischen Voraussetzungen seiner Entstehung: die Situation der nationalen Minoritäten im östlichen Europa am Ende des Ersten Weltkriegs und nach der Etablierung des Minderheitenschutzsystems auf der Pariser Friedenskonferenz.
Zwischen dem Ersten und Zweiten Weltkrieg stellte sich das Problem nationaler Minderheiten in Europa in völlig neuer Intensität. Denn nach dem Ende der drei multiethnischen Imperien – Habsburger, Osmanisches und Russisches Reich –, nach Grenzverschiebungen, territorialen Veränderungen und der Neu- bzw. Wiedergründung von neun Staaten im östlichen und südöstlichen Europa waren die nicht zur Titularnation gehörenden Bevölkerungsgruppen mit Diskriminierungen und Homogenisierungsbestrebungen konfrontiert. Dies betraf etwa 35 Millionen[4] Menschen – in Polen etwa machten Deutsche, Juden, Ukrainer und Weißrussen fast ein Drittel der Bevölkerung aus.[5] Während der Pariser Friedenskonferenz 1919/1920 bestanden die alliierten und assoziierten Hauptmächte – gegen den zum Teil erbitterten Widerstand seitens der Minoritäten beherbergenden Staaten – auf der Errichtung eines Minderheitenschutzsystems. Zentrales Element war der am 28. Juni 1919 mit Polen abgeschlossene Minoritätenschutzvertrag,[6] der zugleich die Grundlage für Abkommen mit 13 weiteren Staaten bildete. Im Detail sollten die Regelungen den Schutz von Leben und Freiheit unabhängig von Herkunft, Nationalität, Sprache oder Religion, die Gleichbehandlung bei Ämtervergabe und Ausübung von Berufen, den öffentlichen Gebrauch der Sprache wie auch das Recht auf eigene Schulen sowie religiöse, soziale oder kulturelle Einrichtungen garantieren. Dem 1920 etablierten Völkerbund wurde die Überwachung der Einhaltung der Verträge übertragen.
Zu den Minderheitenbevölkerungen im östlichen Europa zählten mehr als 5,5 Millionen Juden. Weil sie im Konfliktfall nicht auf den Beistand eines konnationalen Staates setzen konnten, hatten sie ein besonderes Interesse an den völkerrechtlichen Regelungen. Deshalb entsandten die Judenheiten Frankreichs und Englands, der Vereinigten Staaten, Palästinas und der Regionen des östlichen Europas Delegierte nach Paris. Die osteuropäischen und die US-amerikanischen Delegierten sowie Vertreter der Zionistischen Organisation fanden sich im März 1919 im Comité des délégations juives auprès de la conférence de la paix[7] zusammen, das auch über die Friedenskonferenzen hinaus aktiv blieb. Dabei setzten sie sich nicht für „Juden allein, sondern der Form und dem Wesen nach fuer alle Minderheiten“[8] ein. Sie verfassten zahlreiche Memoranden, versuchten die „Friedensmacher“[9] in Gesprächen von der Notwendigkeit ihrer Forderungen zu überzeugen und warben publizistisch für den Abschluss der Minderheitenschutzverträge.[10]
Am intensivsten setzten sich jene Juden aus dem östlichen Europa für Minderheitenrechte ein, die davon ausgingen, dass die Juden nicht bloß eine religiöse Gemeinschaft, sondern eine moderne Nation bildeten. Diese Ansicht teilte jedoch keineswegs die Mehrheit der Judenheiten der Region, die eine ähnliche Heterogenität aufwiesen wie der ost- und südosteuropäische Raum selbst. So hatten die Orthodoxie, der jüdische Sozialismus und der Zionismus – letzterer deutlich bestärkt durch die Balfour-Deklaration vom November 1917 – moderne politische Bewegungen bzw. Parteien ausgebildet. Zugleich hatten sich zwei Formen jüdischer Gemeinschaften ausgeprägt, die idealtypisch als ‚westeuropäisch’ und ‚osteuropäisch’ bezeichnet werden können.[11] Angehörige der ersteren zielten auf Akkulturation oder Assimilation an die Mehrheitsbevölkerung, gehörten meist der Mittelklasse an, hatten sich von der jiddischen Sprache größtenteils gelöst, neigten dem Reform- bzw. liberalen Judentum zu und verfügten über ein rein religiöses Selbstverständnis als Juden (etwa in Böhmen und Mähren oder in Ungarn). Angehörige der letzteren waren kaum akkulturiert, gehörten zumeist der unteren Mitteklasse oder proletarischen Schichten an, pflegten das Jiddische, orientierten sich an der Orthodoxie, lebten oftmals noch in traditionellen Schtetl und bildeten religiöse oder nationale jüdische Selbstverständnisse aus (etwa in der Karpato-Ukraine oder in Polen).
Die damit einhergehenden differierenden Erfahrungen der Vorkriegszeit in Bezug auf rechtliche, ökonomische und soziale Anerkennung glichen sich nach dem Krieg jedoch weitestgehend an. Denn allerorten bedrohten aufwallender Nationalismus und Antisemitismus Juden mit pogromartiger Gewalt und Formen der Zurücksetzung. Gerade die Anhänger national-kultureller Autonomie wie auch Zionisten forderten daher auf der Bühne der internationalen Politik Schutz und Rechte bzw. ein eigenes Gemeinwesen für die Juden ein. Schon zum Ende des Weltkrieges hatten nicht wenige von ihnen als Delegierte jüdischer Nationalräte in den sich neu konstituierenden Staaten die Interessen ihrer Gemeinden vertreten.[12] Sie waren überzeugt, das jüdische Minderheitenproblem könne nur in überstaatlichen Institutionen gelöst werden und traditionelle Formen der Fürsprache (shtadlanut) würden hierfür nicht mehr ausreichen. Daher schlossen sich die Nationalräte auf der Pariser Friedenskonferenz dem Comité des délégations juives an.
Die deutschen Minderheiten im östlichen Europa blickten zwar auf eine andere Geschichte zurück, die aber ebenfalls in einer Orientierung auf den internationalen Minoritätenschutz resultierte. Generell können historische von situativen Minderheiten abgegrenzt werden, die sich vor allem hinsichtlich ihrer Nähe bzw. Distanz zum konnationalen Staat unterschieden.[13] Historische Minderheiten lebten schon lange Zeit inmitten anderer Nationalitäten bzw. einer Mehrheitsbevölkerung; ein Beispiel sind die deutschsprachigen Bewohner der baltischen Gebiete, deren erste Siedlungen bis ins 12. Jahrhundert zurückreichten. Allgemein kann für die historischen deutschen Minderheiten konstatiert werden, dass sie aufgrund der räumlichen Entfernung keine Bestrebungen verfolgten, sich dem Deutschen Reich anzuschließen und nach 1919 gegenüber den neuen Staaten, deren Angehörige sie nun waren, größtenteils loyale Einstellungen hegten.
In der Folge des Ersten Weltkrieges verlor das Deutsche Reich rund 13 Prozent seines Territoriums und zehn Prozent seiner Population.[14] Jene deutschen Bevölkerungsgruppen, die sich aufgrund der Gebietsabtretungen als Minoritäten wiederfanden, können als situative oder auch Grenzminderheiten bezeichnet werden – zum Beispiel die Deutschen in Böhmen, Mähren und Schlesien oder in West- und Ostpreußen. Ihre Loyalität lag ganz beim Deutschen Reich und für die Zukunft sannen vor allem letztere auf Grenzrevisionen und den Wiederanschluss.
Die deutschen Minderheiten in Europa bildeten schon zu Beginn der 1920er Jahre eine Interessenvertretung. Die Initiative ging hauptsächlich auf Vertreter der historischen Minderheiten zurück.[15] So waren der Ungar Rudolf Brandsch (1880–1953) und der Este Ewald Ammende (1892–1936) [Abbildung 2 und 3] federführend an der Planung beteiligt. Im Oktober 1922 wurde der Ausschuss der deutschen Minderheiten in Europa gegründet; ihm gehörten deutsche Minoritäten aus 13 Staaten an. Doch viele Vertreter waren überzeugt, nur eine übernationale Organisation sei dem Genfer Minderheitenschutzsystem angemessen.[16]
Mit der Konstituierung des Europäischen Nationalitätenkongresses[17] (ENK) im Oktober 1925 wurde der Versuch, die Kräfte der Minderheitenbewegung zu bündeln, auf eine neue Ebene gehoben. 45 Delegierte aus 12 Ländern reisten zur ersten Versammlung nach Genf, die in unmittelbarer Nachbarschaft zum Sitz des Völkerbundes abgehalten wurde. Auf den zwischen 1925 und 1938 jährlich stattfindenden Zusammenkünften beratschlagten zu Hochzeiten Delegierte aus bis zu 33 Ländern. Ein zunächst in Genf, später in Wien angebundenes Büro koordinierte die Arbeit und war zugleich beauftragt, für die Anliegen des ENK eine größere Öffentlichkeit herzustellen.
Das Auswärtige Amt in Berlin stand der Kongressidee zunächst in doppelter Perspektive ablehnend gegenüber. Einerseits sah Außenminister Gustav Stresemann (1878–1929) durch die ‚nichtamtliche’ Einmischung das diplomatische Klima der Verständigungspolitik mit Frankreich – zeitgleich zum I. ENK fanden die Verhandlungen in Locarno statt – und die damit einhergehenden Bestrebungen, dem Völkerbund beizutreten, gefährdet.[18] Andererseits widersprach die „de facto Anerkennung deutscher Minderheiten auf deutscherseits beanspruchte Territorien in einem polnischen Staat“[19] dem grundsätzlichen Revisionsanspruch Berlins. Späterhin wusste Stresemann den ENK durchaus für eigene politische Ziele zu nutzen und seit 1927 übernahm das Auswärtige Amt, wenn auch verdeckt, einen Großteil der Finanzierung des Kongresses.
Als nicht-staatliches Gremium trachtete der ENK von Beginn an danach, den Minoritäten in den zwischen den Staaten und im Völkerbund ausgetragenen Debatten um Minderheitenrechte eine Stimme zu verleihen, ja diesen einen völkerrechtlichen Subjektstatus zu erstreiten. In seiner ersten Adresse an die Delegierten unterstrich der zum Präsidenten berufene slowenische Jurist Josip Wilfan (1878–1955) [Abbildung 4]: „Wenn das Minderheitenproblem, wie verschiedenartig es in den einzelnen Staaten auch sein mag, wirklich besteht, wie ja das heute niemand mehr bestreitet, und wenn seine Lösung, wie es ebenso unzweifelhaft ist, für den Frieden Europas und die Entwicklung der europäischen Menschheit von vitaler Bedeutung ist, so ist es doch […] ein Erfordernis der Menschlichkeit und der Demokratie […], daß dieses Problem unter Anhörung und Mitwirkung der unmittelbar Beteiligten, und das sind eben die Minderheiten, einer Lösung zugeführt werde.“[20]
Wilfan wies damit nicht nur auf die Urteilskraft der Minoritäten als den unmittelbar Betroffenen hin, sondern schrieb den Teilnehmenden implizit einen gemeinsamen Erfahrungshintergrund zu. Ethnische, religiöse und kulturelle Spezifika sollten zugunsten einer weiten Schicksalsgemeinschaft zurücktreten, deren politisches Anliegen allen Teilnehmenden gleichermaßen identifikationsfähig schien. Die auf dem ersten wie auch den folgenden Kongressen verabschiedeten Resolutionen dokumentieren den Anspruch, den als zu behäbig gescholtenen Völkerbund zu beraten und zu korrigieren. In Fragen des Staatsbürgerschafts- und Wahlrechts, der wirtschaftlichen Gleichberechtigung, der sprachlichen Wahlfreiheit, der kulturellen Autonomie und der Regelung des sogenannten Petitionsverfahrens, mit dem Verstöße gegen die Minderheitenschutzverträge dem Völkerbund zu Gehör gebracht werden konnten, drängte der ENK wiederholt auf Änderungen zugunsten der Minoritäten.[21]
Bescherte die Gründung des ENK der Zusammenarbeit der europäischen Minderheitenbewegung merklichen Auftrieb; so galt dies im Besonderen für deutsche und jüdische Akteure. Deutsche und Juden „waren unter allen Minderheiten in den neuen ostmitteleuropäischen Staaten die größten und waren in fast allen diesen Staaten beheimatet“.[22] Dabei hatten die jüdischen Gruppen ihre Zusage zur Teilnahme am Kongress hinausgezögert. Das in Genf umgehende Gerücht, wonach Deutschland den Zusammenschluss unter der Hand subventionieren würde, um ein neutral wirkendes Instrument für seine Revisionspolitik zu installieren, ließ sie zunächst an der politischen Zielsetzung der Unternehmung zweifeln.[23] Mit 25 Vertretern stellten sie später jedoch nach der deutschen die zweitgrößte Delegation.
Neben dem Generalsekretär des Comité des délégations juives Leo Motzkin (1867–1933) [Abbildung 5] fanden sich in ihren Reihen Personen wie Jacob Robinson (1889–1977) aus Litauen, Emil Margulies (1877–1943) aus der Tschechoslowakei, Max Laserson (1887–1951) aus Lettland oder der aus Polen stammende Jakob Grünbaum (1879–1970). Alle hatten in nationaljüdischen oder zionistischen Parteien und Bewegungen gewirkt. Ihnen bot der Nationalitätenkongress aus verschiedenen Gründen ein willkommenes Forum. Er stärkte ihr Selbstverständnis nach innen – unterstrich er doch die Auffassung des Comité wie auch der Zionisten, wonach die Judenheiten in den Ländern der Diaspora als nationale Minderheiten zu betrachten waren. Indirekt bedeutete die Aufnahme in den ENK somit einen Triumph über die Auffassungen der französischen und britischen jüdischen Interessenvertreter der Alliance Israélite Universelle und des Joint Foreign Committee, die ein solches Verständnis entschieden ablehnten. Nach außen wiederum bot der Kongress die Möglichkeit, jüdische Anliegen jenseits eigener Zusammenhänge vortragen zu können, womit zugleich Öffentlichkeit und Anerkennung dieser Forderungen einhergingen. Gerade weil der Völkerbund die Zurücksetzungen der jüdischen Minderheiten seitens der Regierungen Polens, Rumäniens oder Ungarns im Verlauf der 1920er Jahre (Zugangsbeschränkungen im Bildungsbereich, Verweigerung der Staatsbürgerschaft oder des Sprachgebrauchs) weitestgehend unsanktioniert ließ, betrachteten die jüdischen Delegierten den ENK als wichtiges Organ, um diese Missstände zu thematisieren.[24]
Von Beginn an unterhielten die Deutschbalten Paul Schiemann (1876–1944) [Abbildung 6] und Ewald Ammende eine enge Beziehung zu dem als Vizepräsidenten eingesetzten Leo Motzkin. Aus dem Lager der historischen Minoritäten stammend, blickten sie bereits auf eine lange Minderheitenerfahrung zurück. Diese wie die geografische Distanz zum Deutschen Reich hatte sich in eine pragmatische Haltung gegenüber ihren jeweiligen Titularnationen übersetzt, ohne dass sie von ihren Forderungen nach Wahrung und Ausübung kultureller Eigenarten zurückgetreten wären.
Teilweise hatten die nun im ENK Vereinten schon in Minderheitenblöcken ihrer jeweiligen Landesparlamente kooperiert. Ergänzung fand die erfahrungsgeschichtliche und persönliche Nähe in programmatischen Übereinstimmungen. Schiemann und Motzkin verfochten die Auffassung, die Lösung der Minderheitenfrage könne einen zentralen Beitrag zur Entspannung nationaler Rivalitäten in Europa leisten. Ihnen galt der Nationalitätenkongress als Gremium, „wo Vertreter von verschiedenen Nationen miteinander zusammenkommen, nicht um demagogische Reden nach außen zu halten, nicht um Kämpfe gegeneinander zu führen, sondern um eine Verständigung zu erzielen“.[25] Zur Befriedung des spannungsträchtigen Verhältnisses zwischen Regierung und Minderheit beriefen sie sich auf das Konzept der national-kulturellen Autonomie, das von den Austromarxisten Otto Bauer (1881–1938) und Karl Renner (1870–1950) [ Abbildung 7 und 8] vor dem Ersten Weltkrieg zur Lösung der Nationalitätenkonflikte im Habsburger Reich entworfen worden war. Die nationalen Minderheiten forderten für die Unterhaltung kultureller und religiöser Körperschaften, wie etwa Schulen oder Religionsgemeinden, größtmögliche Selbstbestimmung und die finanzielle Bezuschussung aus dem Staatshaushalt. Umgekehrt verpflichteten sie sich, von irredentistischen Bestrebungen abzusehen und gegenüber dem jeweiligen Staat das notwendige Maß an Loyalität und Identifikation aufzubringen.[26] Auf diese Weise sollte den Befürchtungen und Bedürfnissen beider Seiten Rechnung getragen und zugleich ein Fundament der gegenseitigen Anerkennung geschaffen werden.
Ein wesentliches Anliegen der deutsch-jüdischen Kooperation und der anderen nationalen Gruppen lag in der Herstellung von Publizität. Denn obwohl den mit Minoritätenfragen befassten Stellen – dem Völkerbund und den Regierungen der betreffenden Staaten – die Situation bekannt war, musste ein darüberhinausgehendes Publikum immer wieder neu für das Thema sensibilisiert werden. Gezielt hielt der ENK seine jährlichen Zusammenkünfte in zeitlicher Nähe zu den Völkerbundversammlungen ab, die zahlreiche Pressevertreter nach Genf lockten. Im Jahr 1929 beschloss der V. Kongress, eine Sammlung von Berichten über die im ENK zusammengeschlossenen Minoritäten zusammenzutragen. Somit sollte den Sitzungsberichten der Kongresse, auf denen statutengemäß nur über alle Teilnehmer gemeinsam betreffende Punkte diskutiert wurden, Informationsmaterial zur Seite gestellt werden, das die konkreten Umstände der einzelnen Minderheiten widerspiegelte. Ziel war es, „die Öffentlichkeit der Welt über diese Lage der Dinge zu orientieren und damit auch […] einen Beitrag zur Klärung und Lösung des vielleicht wichtigsten Problems in Europa zu liefern“.[27] Auf über 550 Seiten beschrieben 14 Nationalitäten für ihre jeweiligen Länder den demografischen wie rechtlichen Status quo, aber auch die sie betreffenden Zurücksetzungen. Jüdische Vertreter steuerten Berichte über die Situation in Estland, Lettland, Litauen, Polen, der Tschechoslowakei, Rumänien und Bulgarien bei.
Das wesentliche Bestreben des Nationalitätenkongresses richtete sich auf die Reform des Genfer Minderheitenschutzsystems. Um vom Völkerbund bei Rechtsverstößen zügige und durchgreifende Sanktionierungen zu erreichen, wirkten deutsche und jüdische Gruppen bis zum Jahr 1933 darauf hin, eine Revision des Petitionsverfahrens durchzusetzen. Es war zwischen 1920 und 1923 etabliert worden und gestattete dem Völkerbundsrat die Überwachung der Minderheitenschutzverträge.[28] Obgleich das Beschwerdeverfahren eine profunde völkerrechtliche Neuerung darstellte,[29] erwies es sich in der Realität als ein mit zahllosen Hindernissen gespicktes bürokratisches Ungetüm und bot viele „Möglichkeiten, mit den Beschwerden restriktiv umzugehen und sie wegen übergeordneter politischer Interessen nicht weiter zu verfolgen“.[30] Da dem Völkerbundsrat daran gelegen war, Streitfälle möglichst informell und ohne diplomatische Verwicklungen zu klären, war es den Petenten weder gestattet, sich in der Sache weitergehend zu äußern, noch erfuhren sie Genaueres über den Stand der Bearbeitung. Den inkriminierten Staaten hingegen stand es frei, Stellungnahmen abzugeben. Sie werteten oftmals schon die bloße Einreichung einer Beschwerde beim Völkerbund als Zeichen der Illoyalität.[31] Letztlich unterlief das Petitionsverfahren seinen eigenen Anspruch, den Minoritäten bei der Durchsetzung ihrer Anliegen Pate zu stehen; stattdessen zementierte es das asymmetrische Verhältnis zwischen Staat und Minderheit.
Im Jahr 1929 bot sich die Gelegenheit, die Revision des Beschwerdeverfahrens in Genf einzufordern. Auf Initiative Deutschlands und Kanadas hatte der Völkerbundsrat Vorschläge hierzu erbeten. Neben 15 Regierungen reichten auch die Interparlamentarische Union, die Völkerbundligen-Union, das Joint Foreign Committee, der ENK sowie das Comité – das seit 1927 unter dem Namen Rat für die Rechte der jüdischen Minderheiten firmierte – Memoranden mit Vorschlägen zur Verfahrensänderung ein.[32] Trotz der engen Zusammenarbeit zwischen deutschen und jüdischen Minderheitenvertretern sahen die jüdischen Gruppen ihre Lage in der Verlautbarung des ENK offensichtlich nicht ausreichend gewürdigt. In ihrem neun Punkte umfassenden Papier kritisierten sie die nach wie vor virulenten Angriffe auf und Benachteiligungen der Juden in vielen Ländern im östlichen Europa. Im Memorandum des Nationalitätenkongresses, das ebenso tiefgreifende Reformen des Petitionsverfahrens forderte, hatte die spezielle Situation der Juden keine Erwähnung gefunden.
Schon am Ende der 1920er Jahre, insbesondere nach dem Tod Gustav Stresemanns im Oktober 1929, erfuhr die deutsche Außenpolitik eine Akzentverschiebung hin zu einer Konfrontations- und Großraumorientierung.[33] Dieser Rechtsruck machte sich nicht zuletzt unter den deutschen Minderheitenvertretern bemerkbar, wo die um Ausgleich bemühten Positionen zunehmend ins Hintertreffen gerieten. 1931 übernahm der deutschbaltische Jurist Werner Hasselblatt (1890–1958) das Generalsekretariat des mittlerweile in Verband der deutschen Volksgruppen in Europa umbenannten Ausschusses der deutschen Minderheiten und orientierte ihn schon bald auf die nationalsozialistische Volkstumspolitik.[34] Daneben nahm auch der Einfluss von Mitgliedern des Deutschen Schutzbunds für das Grenz- und Auslandsdeutschtum, den der völkische Publizist Max Hildebert Boehm (1891–1968) 1926 gegründet hatte, im ENK zu.[35]
Zwar erfolgte die Gleichschaltung der reichsdeutschen Volkstumspolitik erst 1938[36] und in diesem Jahr fand in Stockholm auch der XIV. und letzte ‚Kongress der organisierten nationalen Gruppen der Staaten Europas’ – so der volle Titel – statt, doch die fruchtbare Zusammenarbeit zwischen deutschen und jüdischen Minderheitendiplomaten hatte lange zuvor geendet. Schon 1932 war es zu einem Eklat gekommen, als die dem Kongress nahestehende Zeitschrift Nation und Staat den österreichischen NSDAP-Völkerrechtler Norbert Gürke (1904–1941) eingeladen hatte, die nationalsozialistische Sicht zur Minderheitenfrage zu erläutern. Unter Verweis auf die antisemitische Schmähschrift Protokolle der Weisen von Zion hatte Gürke dort die „Aussonderung“ der Juden aus dem „deutschen Volk“ propagiert.[37] Zwar versicherten Ammende und Schiemann, der Abdruck sei einzig erfolgt, um die Thesen der Nazis einer gründlichen Kritik unterziehen zu können, doch insbesondere Leo Motzkin zeigte sich zutiefst enttäuscht.[38]
Der endgültige Bruch erfolgte nach der Machtübertragung auf Hitler 1933 und der kurz darauf einsetzenden antijüdischen Gesetzgebung. Zwar verstand sich der Großteil der deutschen Juden nicht als nationale Minderheit, weshalb das Comité bisher selten in Deutschland tätig geworden war. Im April 1933 jedoch beschloss es, auf die massive Entrechtung mit einer Pressekampagne und Eingaben beim Völkerbund zu reagieren; in diesem Rahmen wurde später die Bernheim-Petition beim Völkerbund eingereicht.[39] Zudem wurden verschiedene internationale Organisationen aufgefordert, die Politik des Deutschen Reiches öffentlichkeitswirksam zu verurteilen. Auf dem Kongress der Völkerbundligen-Union, der im Juni 1933 in Montreux tagte, gelang dies auf Anregung Leo Motzkins – im ENK kam es allerdings nicht dazu. Denn die dem Nationalsozialismus wohlgesonnenen deutschen Minderheitenvertreter verhinderten im Vorfeld des IX. Kongresses in Bern und auch auf diesem selbst die Solidarisierung der europäischen Minoritäten mit den bedrängten Jüdinnen und Juden.
Dabei folgten sie zweifellos Buchstabe und Geist der Statuten des ENK – hatte dieser sich doch die Verpflichtung auferlegt, keine Anwürfe gegen einzelne Staaten zu erheben, um dem Ziel der friedlichen Verständigung zu dienen.[40] Die jüdischen Delegierten konnten diesem Formalismus allerdings nichts abgewinnen, zumal eine namentliche Verurteilung der Sowjetunion aufgrund der Hungerkatastrophe in der Ukraine in Bern sehr wohl vorgetragen werden konnte.[41] Als schließlich eine Gruppe deutscher Delegierter eine Erklärung abgab, die an die Dissimilationstheorie Max Hildebert Boehms gemahnte und die „Ausgliederung völkisch andersgearteter und besonders andersrassiger Menschen aus einem Volkskörper […] für grundsätzlich berechtigt“ erachtete,[42] sahen sich die jüdischen Minderheitenvertreter bestätigt, dass eine Zusammenarbeit unter diesen Bedingungen keine Zukunft hatte. „Man konnte, man durfte nicht stumm bleiben, ohne seine eigene Existenzberechtigung in Frage zu stellen,“ so Emil Margulies in einem Zeitungsartikel.[43] „Die jüdische Delegation, die die ‚minorité par excellence’ vertrat, verließ den Kongress, um nie wieder in ihn zurückzukehren.“[44]
Im Jahr 1943 unterzogen die beiden jüdischen ENK-Vertreter Jacob Robinson und Max Laserson in ihrem Buch „Were the Minorities Treaties a Failure?“ das Minderheitenschutzsystem, das spätestens 1934 mit der Aufkündigung der vertraglichen Bindungen durch Polen zerbrochen war, einer Analyse. Sie wiesen unter anderem darauf hin, dass nach dem Ausstieg der jüdischen Delegierten die situativen bzw. Grenzminderheiten den Nationalitätenkongress dominierten.[45] Liberale Vertreter der historischen Minderheiten wie Schiemann oder Ammende[46] gerieten immer mehr ins Abseits. Abschließend ist daher zu fragen: War die deutsch-jüdische Kooperation im ENK ein Misserfolg?
Wie vor allem der Blick auf die letzten Jahre der Zusammenarbeit zeigte, handelte es sich um ein sehr fragiles Bündnis. Jedoch unterschied es sich hierin kaum von anderen Initiativen auf dem diplomatischen Parkett der Zwischenkriegszeit. Gleichwohl begünstigte vor allem der geteilte Erfahrungshintergrund der historischen deutschen sowie der jüdischen Minderheiten eine Kollaboration: Gemeinsam war ihnen die Lebensrealität als Minorität in einer dominanten Umgebungsgesellschaft, der Versuch, als loyale Staatsbürger zugleich im Streben nach national-kultureller Autonomie Differenzen zu bewahren, keine Grenzrevisionen als Problemlösungsmittel anzustreben und im Diskriminierungsfall keinen konnationalen Staat anrufen zu können (im Fall der Juden) bzw. ihn nur bedingt anrufen zu wollen (im Fall der Deutschen – um nicht zum Vehikel der Außenpolitik zu werden) und daher dem Minderheitenschutzsystem des Völkerbunds prinzipiell aufgeschlossen gegenüberzustehen. Auf dieser Grundlage war es den jüdischen und zumindest einem Teil der deutschen Akteure im Europäischen Nationalitätenkongress für einen wenn auch kurzen historischen Moment möglich, den Gegensatz des Nationalen, der die erste Hälfte des 20. Jahrhunderts so über alle Maßen prägte, ein Stück weit zu überwinden. Als politische Gruppen, die zwar partikulare Ziele verfolgten, vermochten sie es doch, trennende Aspekte zurückzustellen, um jene Forderungen nach fundamentalen Rechten zu universalisieren, die für beide Kollektive essenziell waren.
Für die Vertreter des Comité des délégations juives war es von nicht unwesentlicher Bedeutung, über die Einbindung in den ENK auf internationaler Ebene für die Judenheiten im östlichen Europa Anerkennung als nationale Minderheit zu finden – eine Anerkennung, die diesen seitens der assimilationsorientierten westeuropäischen jüdischen Öffentlichkeit vorenthalten wurde. Insofern kann für die Kooperation zwischen jüdischen und deutschen Minderheitendiplomaten dasselbe gelten, was Robinson und Laserson für das Genfer Minderheitenschutzsystem konstatierten: Dass es sich trotz aller „Fehler und Mängel“ dennoch um ein „bemerkenswertes Experiment“ handelte.[47]
[1] Motzkin, Gabriel, Nation und Minorität. Zur Geschichte und Wirkung des liberalen Zionismus in der Zwischenkriegzeit, in: Simon-Dubnow-Institut Bulletin I (1999), S. 18–28, hier 18.
[2] Ohne Autor, Sitzungsbericht der ersten Konferenz der organisierten nationalen Gruppen in den Staaten Europas im Jahre 1925 zu Genf, ohne Ort, ohne Jahr [1926], S. 43.
[3] Engel, David & Graf, Philipp, Art. Minderheitenrechte, in: Diner, Dan (Hg.), Enzyklopädie jüdischer Geschichte und Kultur, Bd. 4, Ly–Po, Stuttgart/Weimar 2013, S. 189–196, hier 192.
[4] Robert Gerwarth (Die Besiegten. Das blutige Erbe des Ersten Weltkriegs, München 2017, S. 278) spricht von 30 Millionen, Mark Mazower (Hitlers Imperium. Europa unter der Herrschaft des Nationalsozialismus, München 2010, S. 43) gibt 36 Millionen an. Bei seiner Gründung schätzte der Europäische Nationalitätenkongress ebenfalls 30 Millionen. Vgl. O.A., Sitzungsbericht 1925, S. 43. In späteren Publikationen war meist von 40 Millionen die Rede. Vgl. etwa: O.A., Einleitung, in: Ammende, Ewald (Hg.), Die Nationalitäten in den Staaten Europas. Sammlung von Lageberichten, Wien/Leipzig 1931, S. XI–XXIV, hier XI.
[5] Scheuermann, Martin, Minderheitenschutz contra Konfliktverhütung? Die Minderheitenpolitik des Völkerbundes in den zwanziger Jahren, Marburg 2000, S. 88 (Die Zahlen stammen aus dem Jahr 1921).
[6] Den Text dokumentiert: Viefhaus, Erwin, Die Minderheitenfrage und die Entstehung der Minderheitenschutzverträge auf der Pariser Friedenskonferenz 1919, Würzburg 1960, S. 231–234.
[7] Graf, Philipp, Art. Comité des délégations juives, in: Diner, Dan (Hg.), Enzyklopädie jüdischer Geschichte und Kultur, Bd. 2, Co–Ha, Stuttgart/Weimar 2012, S. 13–17.
[8] Motzkin, Leo, Der Genfer Minoritaetenkongress und die juedischen Minderheiten, undatiert [1926], in: Central Zionist Archives Jerusalem, Nachlass Leo Motzkin, A 126/623-10, S. 1.
[9] MacMillan, Margaret, Die Friedensmacher. Wie der Versailler Vertrag die Welt veränderte, Berlin 2015.
[10] Viefhaus, Minderheitenfrage, S. 74–100; Janowsky, Oscar I., The Jews and Minority Rights (1898–1919), New York 1933, S. 264–319; Fink, Carol, Defending the Rights of Others. The Great Powers, the Jews, and the International Minority Protection, 1878–1938, Cambridge 2004, S. 193–202. Eine skeptischere Sicht zum Erfolg der jüdischen Initiativen vertritt: Engel, David, Perceptions of Power. Poland and World Jewry, in: Simon Dubnow Institute Yearbook I (2002), S. 17–28. Demnach war es Amerikanern, Briten und Franzosen vor allem darum zu tun, die Beziehungen zwischen der neu entstandenen deutschen Minderheit und der Mehrheitsbevölkerung in Polen zu befrieden.
[11] Mendelssohn, Ezra, The Jews of East Central Europe Between the World Wars, Bloomington 1983, S. 6–8.
[12] Silber, Marcos, Art. Nationalräte, in: Diner, Dan (Hg.), Enzyklopädie jüdischer Geschichte und Kultur, Bd. 4, Ly–Po, Stuttgart/Weimar 2013, S. 328–337.
[13] Diner, Dan, Between Empire and Nation State, in: Bartov, Omer/Weitz, Eric D. (Hg.), Shatterzones of Empires. Coexistence and Violence in The German, Habsburg, Russian, and Ottoman Borderlands, Bloomington/Indianapolis 2013, S. 61–79, hier 67.
[14] Büttner, Ursula, Weimar. Die überforderte Republik 1918–1933, Stuttgart 2008, S. 125.
[15] Luther, Tammo, Volkstumspolitik des Deutschen Reiches 1933–1938. Die Auslandsdeutschen im Spannungsfeld zwischen Traditionalisten und Nationalsozialisten, Stuttgart/Weimar 2004, S. 50f.
[16] Hiden, John, Art. Europäischer Nationalitätenkongress, in: Diner, Dan (Hg.), Enzyklopädie jüdischer Geschichte und Kultur, Bd. 2, Co–Ha, Stuttgart 2012, S. 285–289, hier 285f.
[17] Hiden, Europäischer Nationalitätenkongress; Bamberger-Stemmann, Sabine, Der Europäische Nationalitätenkongress 1925 bis 1938, Marburg 2000; Michaelsen, Rudolf, Der Europäische Nationalitäten-Kongreß 1925–1928, Frankfurt am Main 1987.
[18] Vgl. Michaelsen, Nationaliäten-Kongreß, S. 76.
[19] Bamberger-Stemmann, Nationalitätenkongress, S. 80.
[20] Rede Josip Wilfan, in: Sitzungsbericht 1925, S. 13–15, hier 15.
[21] Siehe etwa die Resolution "Die Lage der Nationalitäten und der Völkerbund", in: Sitzungsbericht des Kongresses der organisierten nationalen Gruppen in den Staaten Europas, Genf, 29. bis 31. August 1928, Wien/Leipzig 1928, S. 162f.
[22] Viefhaus, Minderheitenfrage, S. 161.
[23] Núñez, Xosé M., Internationale Politik, Minderheitenfrage und nationale Autonomie: Der Europäische Nationalitätenkongreß (1925–1938), in: Timmermann, Heiner (Hg.), Nationalismus und Nationalbewegung in Europa 1914–1945, Berlin 1999, S. 39–70, hier 50.
[24] Motzkin, Leo, Völkerbund und Judenpolitik, undatiert [1930], in: Central Zionist Archives Jerusalem, Nachlass Leo Motzkin, A 126/686-265, S. 16.
[25] Rede Leo Motzkins, in: Sitzungsbericht des Kongresses der organisierten nationalen Gruppen in den Staaten Europas, Genf, 25. bis 27. August 1926, ohne Ort, ohne Jahr [1927], S. 30–33, hier 33.
[26] Schiemann, Paul, Die national-kulturelle Autonomie, in: Rigasche Rundschau, 2.2.1924, S. 1–2; Motzkin, Leo, Les Revendications Nationales des Juifs, in: Comité des délégation juives (Hg.), Les Droits Nationaux des Juifs en Europe Orientale, Paris 1919, S. 7–30. Motzkin orientierte sich zusätzlich an dem auf der dritten Konferenz der russischen Zionisten 1906 in Helsingfor verabschiedeten Programm, das nationale Autonomie einforderte, sowie den Überlegungen des russisch-jüdischen Historikers Simon Dubnow (1860–1941).
[27] Ammende, Ewald, Vorwort, in: Ders. (Hg.), Die Nationalitäten in den Staaten Europas. Sammlung von Lageberichten, Wien/Leipzig 1931, S. IX–XIII, hier XIII.
[28] Vgl. Scheuermann, Minderheitenschutz, S. 30–40.
[29] Pritchard, Sarah, Der völkerrechtliche Minderheitenschutz. Historische und neuer Entwicklungen, Berlin 2001, S. 85.
[30] Scheuermann, Minderheitenschutz, S. 38. Der Autor führt für die Jahre 1920 bis 1934 etwa 150 zulässige und mehr als doppelt so viel unzuläßige, also abgelehnte, Beschwerden auf. Ebd., S. 413, 494.
[31] Kessler, Wolfgang, Die gescheiterte Integration. Die Minderheitenfrage in Ostmitteleuropa 1919–1939, in: Lemberg, Hans (Hg.), Osteuropa zwischen den beiden Weltkrieg (1918–1939). Stärke und Schwäche der neuen Staaten, nationale Minderheiten, Marburg 1997, S. 161–188, hier 175.
[32] Alle Denkschriften wurden 1929 in Heft 11/12 in der Zeitschrift Nation und Staat dokumentiert.
[33] Peukert, Detlev, Die Weimarer Republik. Krisenjahre der Klassischen Moderne, Frankfurt am Main 1987, S. 202.
[34] Hackmann, Jörg, Werner Hasselblatt (1890–1958). Von der estländischen Kulturautonomie zur nationalsozialistischen Bevölkerungspolitik, in: Pistohlkors, Gert (Hg.), Staatliche Einheit und nationale Vielfalt im Baltikum, München 2000, S. 175–205, hier 188f.
[35] Nesemann, Frank, Minderheitendiplomatie. Leo Motzkin zwischen Imperien und Nationen, in: Diner, Dan (Hg.), Synchrone Welten. Zwischenräume jüdischer Geschichte, Göttingen 2005, S. 147–171, hier 168.
[36] Vgl. Luther, Volkstumspolitik, S. 9.
[37] Gürke, Norbert, Der Nationalsozialismus, das Grenz- und Auslandsdeutschtum und das Nationalitätenrecht, in: Nation und Staat, 6(10) 1932, S. 7–30, hier 20.
[38] Vgl. Nesemann, Minderheitendiplomatie, S. 166f.
[39] Graf, Philipp, Die Bernheim-Petition 1933. Jüdische Politik in der Zwischenkriegszeit, Göttingen 2008.
[40] Vgl. Hiden, Europäischer Nationalitätenkongress, S. 288.
[41] Glass, Hildrun, Ende der Gemeinsamkeit. Zur deutsch-jüdischen Kontroverse auf dem Europäischen Nationalitätenkongress 1933, in: Leipziger Beiträge zur jüdischen Geschichte und Kultur 2 (2004), S. 259–282, hier 277.
[42] Redebeitrag Hans Otto Roth, in: Sitzungsbericht des Kongresses der organisierten nationalen Gruppen in den Staaten Europas, Bern, 16. bis 19. September 1933, Wien/Leipzig 1934, S. 25–26, hier 26.
[43] Margulies, Emil, Der Kongress der nation. Minderheiten. Ein Rückblick, ein Bericht und ein Abschied, in: Ostjüdische Zeitung, 11. Oktober 1933, S. 3–4.
[44] Arendt, Hannah, Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft, München 1986 [1951], S. 427.
[45] Robinson, Jacob u.a., Were the Minorities Treaties a Failure?, New York 1943, S. 247f.
[46] Auch wenn Ammende in den 1930er Jahren selbst zunehmend nationalistische Positionen vertrat. Vgl. Martin Housden, Ambiguous Activists. Estonia’s Model of Cultural Autonomy as Interpreted by Two of Its Founders. Werner Hasselblatt and Ewald Ammende, in: Journal of Baltic Studies 35 (2004), no. 3, S. 231–253.
[47] Robinson, Jacob u.a., Were the Minorities Treaties a Failure?, New York 1943, S. 265.
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