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osmikon.search bietet die Möglichkeit, parallel in knapp 40 einschlägigen deutschen und internationalen Bibliothekskatalogen, Bibliografien und Spezialdatenbanken nach wissenschaftlicher Literatur und Forschungsmaterialien zu Ost-, Ostmittel- und Südosteuropa zu recherchieren.
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Das Fachrepositorium "OstDok – Osteuropa-Dokumente online" stellt elektronische Volltexte der Ost-, Ostmittel- und Südosteuropaforschung zur Verfügung.
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OstNet ist ein Katalog für Internetressourcen und verzeichnet wissenschaftlich relevante Websites und Online-Dokumente zu Ost-, Ostmittel- und Südosteuropa. In OstNet können Sie beispielsweise nach institutionellen Websites, Blogs oder Digital-Humanities-Projekten zu einem bestimmten Thema oder Land recherchieren oder auch nach Datenbanken für ein bestimmtes Rechercheziel suchen.
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Was ist mit den rechtlichen Aspekten des Forschungsdatenmanagements?

Rechtliche Fragen spielen bei der Datenerhebung und -veröffentlichung eine wichtige Rolle. Dabei sollten insbesondere der Datenschutz bei Interviews oder das Urheberrecht an den Forschungsdaten beachtet werden. Vorweg anzumerken ist, dass aufgrund ihres meist unikalen Charakters von Forschungsdaten allgemeingültige Aussagen nicht auf jeden Fall zutreffen. Dennoch bieten die folgenden Erläuterungen einen Überblick zur und Richtschnur für die Thematik. Wir empfehlen Ihnen jedoch zusätzlich, sich mit den Zuständigen für Forschungsdaten an Ihrer Institution oder mit uns in Verbindung zu setzen, um Details zu besprechen.

 

Persönlichkeitsrechte und Datenschutz bei personenbezogenen Daten

Interviews mit Zeitzeug*innen oder Informant*innen und die dazugehörigen Transkripte sind auch in der Osteuropaforschung eine wichtige Quelle. Gerade wegen ihres meist einizigartigen Charakters bietet sich eine Veröffentlichung als Forschungsdaten an, um so Sekundäranalysen zu ermöglichen.

Allerdings gilt es bei Daten, die persönliche Angaben von Personen wie Namen, Geschlecht, Alter oder Religionszugehörigkeit enthalten, die Regeln des Datenschutzes zu beachten und Persönlichkeitsrechte zu respektieren. Als gängige Praxis hat sich hier die Einholung einer informierten Zustimmung in Form einer Einverständniserklärung etabliert. In dieser wird beschrieben, wie mit den Interview-, Beobachtungs- und Befragungsdaten umgegangen, und im Falle einer Veröffentlichung eine Pseudo- oder Anonymisierung zugesichert wird. Auf diese Weise kann für beide Seiten eine verbindliche Übereinkunft zur Nutzung der Daten erreicht werden.

Ausführlich beschrieben wird das Thema auf den folgenden Seiten:

Bei Fragen zur Durchführung von Forschungsprojekten, welche mit Interview- und Umfragedaten lebender Personen arbeiten, können Sie sich gerne an uns wenden.

 

Urheberrechte an Forschungsdaten

Urheberrecht an Werken entsteht, wenn diese eine gewisse Schöpfungshöhe haben, sprich intellektuelle und kreative Leistungen bei deren Erstellung eingeflossen sind. Dies kann, aber muss nicht der Fall bei Forschungsdaten sein. So unterliegen Daten aus Messreihen von Laborgeräten oder das Zusammentragen bestehender Statistiken aus verschiedenen Quellen in einer Tabelle nicht dem Urheberrechtsschutz, eine ausführliche Bildanalyse oder ein Feldtagebuch dagegen schon.

Von Relevanz sind Urheberrechte deswegen, weil diese die Nachnutzung durch andere Forschende erschweren, die jedes Mal ein Erlaubnis seitens der Urheberin/des Urhebers anfragen müssten. Die einfachste Möglichkeit um diesem Umstand zu begegnen ist es, die Daten durch eine entsprechende Lizenzvergabe zu „öffnen“, beispielsweise durch die Lizenzierung unter einer der weit verbreiteten Creative Commons-Lizenzen.

Bei der Lizenzierung urheberrechtlich geschützter Forschungsdaten ist zudem zu beachten, ob das Urheberrecht auf Grund entsprechender Regelungen im Arbeitsvertrag an den Arbeitgeber übertragen wird, sprich die Vorgesetzte/den Vorgesetzten oder das beschäftigende Institut.

Ausführlich beschrieben wird das Thema hier:

 

Lizenzvergabe bei der Veröffentlichung

Forschungsdaten sollten im Sinne des Open Science-Gedanken sinnvollerweise frei nutzbar sein. Um die rechtssichere Nutzung für Autor*innen und Nutzer*innen zu gewährleisten, gibt es spezielle Lizenzen. Einen weitestgehend unbeschränkten Zugang erlauben beispielsweise die Lizenzmodelle „CC Zero“ oder „CC BY“ aus der Creative Commons-Lizenzfamilie. Datenautor*innen geben auf diesem Weg ihre Forschungsdaten für die Nachnutzung frei, und Forschende erkennen bei diesen standardisierten Lizenzen schnell, wie die Forschungsdaten genutzt werden können.

Bei Forschungsdaten etwa mit sensiblen persönlichen Daten kann der Zugriff über eine Lizenz selbstverständlich auch eingeschränkt werden.

Ausführlich beschrieben wird das Thema u.a. hier:

Gerne unterstützen wir Sie bei der Wahl eines Lizenzmodells, das für Ihre Forschungsdaten am sinnvollsten ist.

Kontakt

Dr. Arnošt Štanzel

E-Mail: arnost.stanzel(at)bsb-muenchen.de

Telefon: +49 (0)89/28638-2832